Patientenverfügung
Ausgehend von Ihren persönlichen Vorstellungen und Werten, können Sie in einer Patientenverfügung festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten, wenn Sie sich dazu nicht mehr äußern können, wenn Sie durch einen Unfall, eine körperliche oder eine geistige Erkrankung nicht mehr in der Lage wären, selbst zu entscheiden.
Sie benennen eine Vertrauensperson, die Ihren Willen vertreten und sich in ihrem Sinne für Sie einsetzen kann. Gesetzlich ist kein Notar erforderlich, Ihr schriftlich festgelegter Wille ist rechtlich bindend und wird vom behandelnden Ärzteteam respektiert.
Patientenverfügungen sollen die Selbstbestimmtheit eines Menschen gewährleisten. Der medizinische Fortschritt ermöglicht hochtechnisierte, langwierige Behandlungen auch sehr kranker und betagter Patienten auf Intensivstationen. Unfälle oder schwere Schädigungen des Gehirns können das selbstbestimmte Leben eines Menschen plötzlich radikal einschränken, durch Demenzerkrankungen können Menschen in den Möglichkeiten ihrer Willensäußerung schwer beeinträchtigt sein.
Es gibt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und von der Verbraucherzentrale gutes Informationsmaterial zur Patientenverfügung, deren Vorlagen Orientierung bieten. Individuelle, vor allem die Intensivmedizin reflektierende Patientenverfügungen können Ihre Vorstellungen deutlicher festlegen.
Während meiner langjährigen Tätigkeit auf der Intensivstation habe ich viele Grenzsituationen erlebt und kann Sie dahingehend kompetent beraten.
Ich biete Ihnen eine einfühlsame Begleitung und Formulierungshilfen an, Fragen, die Sie im Zusammenhang mit medizinischen Aspekten in Bezug auf das Lebensende bewegen, werden in ruhiger Atmosphäre besprochen. Sie sollten sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidungen nehmen.